Derzeit bereits impfberechtigt
Gruppe 1 & 2 – Hohe Priorität
(§ 3 Absatz 1 Ziffer 2 Buchstabe a bis i)
- Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben
- Trisomie 21
- Demenz oder geistige Behinderung
- schwere psychiatrische Erkrankungen, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression
- Krebs ohne gestopptes Tumorwachstum oder mit einer Remissionsdauer < 5 Jahre
- COPD, Mukoviszidose oder andere schwere chronische Lungenerkrankung
- Diabetes mellitus (mit HbA1c ≥ 58 mmol/mol oder ≥ 7,5%)
- Leberzirrhose oder andere chronische Lebererkrankung
- chronische Nierenerkrankung
- Personen nach Organtransplantation
- Adipositas (BMI über 40)
- Bis zu zwei enge Kontaktpersonen von einer nicht in einer Einrichtung befindlichen behandlungs-, pflege- oder betreuungsbedürftigen Person, die das 70. Lebensjahr vollendet hat. Die Kontaktpersonen werden von dieser Person oder von einer sie vertretenden Person bestimmt
Seit 3. Mai 2021 impfberechtigt
Gruppe 3 – Erhöhte Priorität
(§ 4 Absatz 1 Ziffer 2 Buchstabe a bis h)
- behandlungsfreie Krebserkrankung mit einer Remissionsdauer > 5 Jahre
- Immundefizienz oder HIV-Infektion
- Autoimmunerkrankungen oder Rheuma
- Herzerkrankungen (Herzinsuffizienz, Arrhythmie, Vorhofflimmern, koronare Herzkrankheit oder arterielle Hypertension)
- zerebrovaskuläre Erkrankungen, Schlaganfall oder andere chronische neurologische Erkrankung
- Asthma bronchiale
- chronisch entzündliche Darmerkrankung
- Diabetes mellitus (mit HbA1c < 58 mmol/mol oder < 7,5%)
- Adipositas (BMI über 30)